Das Bischöfliche Generalvikariat in Fulda sucht zum 1. Schulhalbjahr 2022/23 (ab 01.09.2022) mehrere Lehrkräfte. Einzelheiten und nähere Informationen entnehmen Sie den folgenden Stellenanzeigen:
Hier wichtige Hinweise zu den Abi-Plakaten 2022.
Seit der ersten Aprilwoche hat die Schulgemeinde internationale Besucherinnen:
Erin, Léonie und Inoa aus der nordfranzösischen Stadt Caen werden für drei Monate im Rahmen des privaten Austauschprogramms „Brigitte Sauzay“ den Unterricht in unserer Schule besuchen. Nach den ersten Tagen in Deutschland haben sich die drei schon gut in die Klasse ihrer Austauschpartnerinnen Freda, Helena und Theresa (10b) integriert. Sie sind gespannt auf die Erfahrungen und persönlichen Begegnungen, die noch vor ihnen liegen.
Wir heißen sie ganz herzlich willkommen und wünschen ihnen eine tolle, erlebnisreiche Zeit!
Liebe Viertklässler-Eltern,
hier finden Sie nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2022/23.
Hiermit möchte ich meine Tochter/meinen Sohn krank melden.
Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht am angemeldeten Essen teilnehmen können, bitten wir um frühestmögliche Mitteilung an das Sekretariat der Stiftsschule, spätestens aber bis um 8:00 Uhr am Tag der Essensausgabe.
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit wachsenden Inzidenzzahlen steigt, wie wir wahrnehmen, auch die Unsicherheit im Umgang mit Infektionen im eigenen Umfeld. Deshalb hier ein paar weitere ergänzende Hinweise zu Vorsichtsmaßnahmen und Testungen.
Hier die ab dem 22.02.2022 in Hessen geltenden Regeln für Kinder.
Zur Information die Übersicht der Hessischen Staatskanzlei zu den Quarantäne- und Isolationsregeln ab dem 22.02.2022.
Am 11. Februar 2021 hat das Hessische Kultusministerium die Rückkehr zum Wechselmodell in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und zum Präsenzbetrieb in der Q2 unter Berücksichtigung des Mindestabstands beschlossen. Am gleichen Tag veröffentlichte das Hessische Kultusministerium einen Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen.
Dieser bildet die Grundlage für den aktualisierten Maßnahmenkatalog der Stiftsschule, die Unterricht so organisiert hat, dass zusätzlich zum Mindestabstand soweit möglich Konstanz von Lerngruppen als Schutzprinzip Gültigkeit behält und jeden Einzelnen bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus in die Verantwortung nimmt.
Informationen des Hessischen Kultusministeriums zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen.
Im Zusammenhang mit der Verhinderung und Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 und zum Zweck der Feststellung akuter Infektionen müssen Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und das weitere Personal an hessischen Schulen zukünftig das Vorliegen eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten negativen Corona- Tests nachweisen, wenn sie am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen wollen. Die Schulen bieten ihnen hierzu die Möglichkeit an, Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Antigen-Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 direkt in der Schule durchzuführen.
© Stiftsschule St. Johann Amöneburg