Aktuelles

Aktuelle Informationen zu Corona

An der Stiftsschule wird wie in ganz Hessen ab Montag, 16. März kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Die Schulleitung ist zu den üblichen Unterrichtszeiten anwesend, um die Erreichbarkeit der Schulaufsicht sicherzustellen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 richten wir bei Bedarf eine Notbetreuung in kleinen Gruppen ein. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, d.h. wenn beide Erziehungsberechtigten zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
  • Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen
  • Angehörige von Feuerwehren (auch der Freiwilligen Feuerwehren)
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten
  • Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
  • Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    1. ​​​​Krankenhäusern
    2. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
    3. Dialyseeinrichtungen
    4. Tageskliniken
    5. Entbindungseinrichtungen
    6. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 5 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
    7. voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
    • Altenpflegerinnen und Altenpflege
    • Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
    • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
    • Ärztinnen und Ärzte
    • Apothekerinnen und Apotheker
    • Desinfektorinnen und Desinfektoren
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
    • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
    • Hebammen
    • Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
    • Medizinische Fachangestellte
    • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
    • Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
    • Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
    • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
    • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
    • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
    • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
    • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten 
    • Zahnärztinnen und Zahnärzte
    • Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind:
    • Zweites Buch Sozialgesetzbuch,
    • Drittes Buch Sozialgesetzbuch,
    • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz tätig sind, soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist. (zur Präzisierung dieser Personengruppen)
  • Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Gesundheit in der
    • stationären medizinischen Versorgung
    • Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind
    • Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper
    • Laboratoriumsdiagnostik

ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn Ihr Kind

  • Krankheitssymptome aufweist
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind

Wir bitten alle Eltern der Klassen 5 und 6, die zu den genannten Personengruppen gehören und einen Betreuungsbedarf haben, bis Sonntag, den 15.03.2020, um eine Mitteilung an schulleitung@stiftsschule.de.