Schulgemeinde

Brief an die Schulgemeinde

Amöneburg, im März 2016

Liebe Eltern,


Ihnen und Ihren Familien wünsche ich erholsame Ferien, nachdem wir am Karfreitag des Leidens und Sterbens Jesu gedacht und am Ostersonntag seine Auferstehung gefeiert haben werden.


Ich möchte Sie, wie gewohnt, zu Beginn der Osterferien über das aktuelle Geschehen informieren und Ihnen einen Ausblick für die nächsten Monate geben. Wie im letzten Elternbrief zugesagt, möchte ich jetzt die pädagogische Arbeit in den Mittelpunkt meines Schreibens stellen.

Teilzertifikat Sucht- und Gewaltprävention

Im Oktober 2015 beantragten wir diese Zertifizierung beim Staatlichen Schulamt und vermittelten hierfür den geforderten Überblick der Projekte und relevanten Maßnahmen, die ich an dieser Stelle nur stichwortartig aufzählen kann:
Präventionsordnung, Projekt Liebe-Freundschaft-Sexualität, rauchfreie Schule/Projekt Raucherprävention, Suchtprävention, Mediation, Projekt „Anders streiten“, Medienschutz (EDV), Medienwochenende Klasse 8, Kennenlerntage/Tage des sozialen Lernens Klasse 8, Compassio, Tag des sozialen Engagements.
Erfreulicherweise wich die Fremdeinschätzung durch das Staatliche Schulamt nur minimal von unserer Selbsteinschätzung ab, so dass uns vom Kultusministerium am 14. März 2016 „in Anerkennung der erfolgreichen Bemühungen zur gesundheitsfördernden Profilbildung und der dabei erreichten Ergebnisse“ das Teilzertifikat Sucht- und Gewaltprävention verliehen wurde. Selbstverständlich spornt uns diese Zertifizierung an, nicht nur das erreichte hohe Niveau zu halten, sondern die Projekte und Maßnahmen stetig weiterzuentwickeln. Hierbei vertraue ich auf unser sensibilisiertes und aktives Kollegium. Unter der Federführung unserer Sozialpädagogin, Regina Theißen, haben vor allem Thomas Bruns, Adelheid Riedl und Marion Schierl wesentlich zur Vorbereitung der Zertifizierung beigetragen, weshalb ich ihnen in besonderer Weise an dieser Stelle danken darf.

Förderpläne

Die individuelle Förderung erhält an unserer Schule einen immer größeren Stellenwert. In diesem Sinne haben wir für die Unter- und Mittelstufe die Lernverträge der Vergangenheit in diesem Schuljahr zu Förderplänen weiterentwickelt. Sie beziehen sich auf fachliche Defizite, sobald diese vor allem bei Klassenarbeiten - also nicht erst bei drohender Versetzungsgefährdung - zu beobachten sind. Auf der Basis eines Vorgesprächs mit dem betroffenen Schüler erstellt der Fachlehrer einen Plan mit Zielvereinbarungen, die mit dem Schüler und dessen Eltern besprochen und von diesen anschließend im Sinne einer Vereinbarung (mit-) unterschrieben werden. Auf diese Weise erhält der Schüler Hinweise für den selbstständigen und eigenverantwortlichen Abbau seiner Defizite. Die Eltern erhalten eine Kopie des Förderplans und sind gehalten, sich über dessen Umsetzung durch ihr Kind auf dem Laufenden zu halten.

Rückmeldebogen und Förderunterricht

Die Gesamtkonferenz beschloss am 7. März den von der AG Fördern erarbeiteten Diagnose- und Rückmeldebogen, der eine Zusammenführung des bisherigen ABC-Bogens (Rückmeldung für die Eltern) und des bisherigen Diagnosebogens (Rückmeldung für die Klassenlehrer und das pädagogische Team) darstellt. Dieser Bogen zeigt im Unterschied zu seinem Vorgänger eine Aufgliederung nach den vier Kernkompetenzen: Sozial-, Lern-, Sprach- und Personale Kompetenz. Er dient in allen Jahrgangsstufen der Sek I als Rückmeldung an die Eltern. Für die 5. und 6. Klassen wird er zusätzlich für die Einteilung in die Fördermodule eingesetzt.

Häusliche Arbeit

Die Thematik der individuellen Förderung möchte ich zum Anlass nehmen, die nach wie vor an unserer Schule geltenden Regelungen zur häuslichen Arbeit anzuführen:
Im Rahmen der Einführung von G8, also im Schuljahr 2005/06, wurde damals den betroffenen Kindern und Eltern signalisiert, als Entgegenkommen für die bis 14.30 Uhr verlängerte Unterrichtszeit mit der Stellung von Hausaufgaben zurückhaltend umzugehen. Mittlerweile besuchen unsere jüngsten G8-Schüler die 8. Klasse. Selbstverständlich ist für unsere jetzigen Acht- und Neuntklässler, da sie bereits nach 12 Schuljahren ihr Abitur ablegen werden, die regelmäßige und gewissenhafte Erledigung von Hausaufgaben unverzichtbar.
Unsere G9-Schüler der jetzigen Jahrgangsstufen 5 bis 7 haben gleich lange Unterrichtstage wie die G8-Schüler, obwohl sie doch ein Jahr länger Zeit bis zum Abitur haben. Der Ausgleich besteht zum einen in der Hinzunahme des 2-stündigen Förderunterrichts bis einschließlich des 1. Halbjahres der 10. Klasse und der Klassenprojektstunde in den Jahrgangsstufen 6 und 7. Zum anderen bleibt in den Unterrichtsstunden mehr Zeit als früher für eigenständiges Üben. Dieses ersetzt die traditionellen Übungs-Hausaufgaben, jedoch nicht die häusliche Beschäftigung mit den Unterrichtsinhalten im Sinne einer Vor- und Nachbereitung.
Besonders deutlich wird dies in Zeiten der Vorbereitung auf Klassenarbeiten. Von selbst versteht sich darüber hinaus, dass das Vokalbellernen und die Ausarbeitung von Referaten zu Hause erfolgen.
Für Oberstufenschüler besitzen Hausaufgaben und das damit einher gehende selbstständige Arbeiten einen hohen Stellenwert.

Nutzung digitaler Kommunikationsmittel

Seit Smartphones eine massenhafte Verbreitung gefunden haben, diskutieren wir innerhalb unserer Schulgemeinde die Verwendung dieser Geräte im Schulalltag. In keiner anderen Frage gingen und gehen die Auffassungen hierzu sowohl innerhalb der Elternschaft als auch des Kollegiums so weit auseinander wie bei der Frage, ob die bisherige „Handy-Regelung“ nicht verschärft werden müsse. Die Zeit war reif für eine Beschlussfassung zur Nutzung digitaler Kommunikationsmittel (im Folgenden: Geräte) an der Stiftsschule. Sie erfolgte in der Gesamtkonferenz am 7. März und umfasst folgende Punkte:


  1. Für die Jgst. 5/6
    Die Nutzung von Geräten ist während des ganzen Unterrichtstages verboten.
  2. Für die Jgst. 7-10 (Sek I)
    Das Verbot erstreckt sich auf die Unterrichtszeit, die 5-Minuten-Pausen und die große Pause am Vormittag. In der Mittagspause zwischen 12 und 13 Uhr dürfen die Geräte genutzt werden.
  3. Für die Sek II
    Das Verbot der Nutzung gilt während der Unterrichtszeit und in den 5-Minuten-Pausen. Während der großen Pause, in der Mittagspause und in Freistunden dürfen Geräte genutzt werden.
  4. Während des Unterrichts sind in allen Jgst. die Geräte ausgeschaltet in der Tasche aufzubewahren.
  5. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät von der Lehrkraft eingezogen und im Hauptsekretariat abgegeben. Dort kann es bei Unterrichtsende abgeholt werden.
  6. Ausgenommen vom Verbot ist in allen Jgst. der Einsatz der Geräte zu unterrichtlichen Zwecken in Absprache mit der Lehrkraft.
  7. Bei schriftlichen Arbeiten sind die Geräte vorher am Lehrerpult abzugeben. Soweit festgestellt wird, dass jemand weitere Geräte in seinem Besitz behalten hat, gilt dies als vorbereiteter Täuschungsversuch.

In den vergangenen beiden Wochen habe ich jede Lerngruppe der Jahrgangsstufe 7 bis zur Q2 persönlich aufgesucht und mit ihr die positive Absicht und den tieferen Sinn dieser neuen Regelung thematisiert. An dieser Stelle bitte ich Sie, liebe Eltern, darum, den an unserer Schule eingeschlagenen Kurs aktiv zu unterstützen und auch zu Hause die Nutzung der digitalen Geräte durch Ihre heranwachsenden Kinder aufgeschlossen und zugleich kritisch zu begleiten.

Flüchtlingshilfe

Das von der Gesamtkonferenz eingesetzte Koordinationsteam (siehe Elternbrief vom Dezember 2015) organisierte am 26. Februar ein Treffen mit Flüchtlingen aus Amöneburger Stadtteilen, zu dessen Erfolg unsere Sport-, Kunst- und Musiklehrer maßgeblich beitrugen. Erfreulicherweise beteiligten sich auch mehrere Eltern und Schüler an den Aktivitäten, so dass sich ein erster Kontaktaufbau ergab. Geplant ist, den Kreis der Einzuladenden auf Flüchtlinge der Nachbarstädte zu erweitern. Es wird auch erwogen, falls möglich, künftig Dolmetscher hinzuzuziehen, da die Sprachbarriere nicht leicht zu überwinden ist. Jasmin Dietz, unsere ehemalige Referendarin, ist jetzt beim Fachdienst „Ausländer und Migration“ des Landkreises Marburg-Biedenkopf angestellt und für Flüchtlinge des Ostkreises zuständig. Sie sucht interessierte Schüler und Erwachsene, die bereit und in der Lage sind, gespendete defekte Fahrräder im Rahmen einer AG zu reparieren; Herr Weber in Roßdorf will die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Weiterhin bittet sie um Mithilfe, etwa 15 Fahrradhelme zu sammeln. Wer Fahrräder reparieren oder einen Helm spenden will, setze sich bitte direkt mit ihr in Verbindung (06421-4051763). Die Helme können natürlich an unserer Schule abgegeben werden.

Termine

  • Der diesjährige girls‘ and boys‘ day für die 7. Klassen ist der 28. April.
  • Am gleichen Tag, also am Donnerstag, dem 28. April, wird von 16.00 bis 20.00 Uhr der Elternsprechtag für alle Jahrgangsstufen stattfinden.
  • Die mündlichen Abiturprüfungen werden schwerpunktmäßig am Montag/Dienstag, den 6./7. Juni, abgelegt werden. An beiden Tagen findet kein Unterricht statt.
  • Für den 27. und 28. Juni sind zwei Naturwissenschaftstage der 9. Klassen vorgesehen.
  • Auf den 29. Juni haben wir den Tag des sozialen Engagements der Unter- und Mittelstufe gelegt.
  • Am 12. Juli werden wir für alle Jahrgangsstufen das Sportfest veranstalten.

Hinzu kommen noch die Aufführungen unserer Theater-AGs. Deren Termine stehen noch nicht fest; sie werden rechtzeitig auf unserer Homepage veröffentlicht werden. 

Sie erkennen, liebe Eltern, das laufende Schuljahr hält noch manche Herausforderung für Ihre Kinder und unsere Lehrer bereit. Um für diese gut gerüstet zu sein, gönnen wir uns alle einige Tage der Erholung.

In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ihr Hans-Georg Lang, Schulleiter